Wann ist ein Blitzschutzsystem gefordert

Unabhängig von behördlichen Auflagen oder Forderungen der Sachversicherer sollten Gebäude auf jeden Fall ein Blitzschutzsystem erhalten wenn

  • Hochhäuser, Türme, Schornsteine, die ihre Umgehung deutlich überragen
  • Reetdach bzw. leichtentflammbares Material im Dachbereich
  • explosionsgefährliche Stoffe gelagert werden
  • Gefahren von den Produktionsanlagen ausgehen können
  • wenn bei der Nutzung Panikgefahr eintreten kann
  • Kulturgüter mit besondererem Schutz

Wenn keine besonderen Verordnungen oder Forderungen vorliegen, ist die Errichtung eines Blitzschutzsystems eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers. In Deutschland sind oftmals nur Schäden, die durch direkte Blitzschläge entstehen, zum Beispiel Brände, Explosionen oder Schäden durch Krafteinwirkung, versichert.
Indirekte Blitzschäden und daraus resultierende Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen und elektronischen Einrichtungen sind dagegen häufig nicht versichert.